Unsere Haus- und Familienpflege

Haus- und Familienpflege

Seit 1980 ist die Haus- und Familienpflege fester Bestandteil unseres Angebots. Unsere Haus- und Familienpflegerinnen und unsere anderen Fachkräfte besitzen mehrere Jahre Berufserfahrung und werden ständig weitergebildet.

Die Haus und Familienpflege schafft für Frauen und Männer in Familien- und Haushaltsverantwortung im Krankheitsfall die Voraussetzung, um notwendige Krankenbehandlung wirklich wahrnehmen zu können.

Sie bewirkt Entlastung von der Haus- und Familienarbeit, die für den Heilungs- und Genesungsprozess unerlässlich ist.


Durch Kooperation mit anderen Diakoniestationen können wir sowohl kurzfristige als auch dauerhafte Einsätze sicherstellen.

  • Welche Leistung erbringt die Haus- und Familienpflege?

    Die Familienpflege leistet Unterstützung bei der Organisation und Aufrechterhaltung des Familienalltages  und Vertretung der haushaltsführenden Person in...

    • pädagogischen Angelegenheiten: Betreuung und Versorgung der Kinder, Hilfe bei Hausaufgaben, gemeinsame Freizeitgestaltung (Spielplatz)
    • hauswirtschaftlichen Aspekten: Erledigung der täglich anfallenden Hausarbeiten, Haus und Wohnungspflege, Nahrungszubereitung, Einkauf, Wäschepflege, Raumpflege, Staubsaugen, Putzen
    • pflegerischen Dingen: Versorgung von Mutter und Neugeborenem, Mitversorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder, behinderter oder erkrankter Kinder

    Zusätzlich leistet die Familienhilfe

    • Hilfestellung und Beratung in Fragen von sozialen Kontakten und Beratungseinrichtungen
    • Hilfestellung bei Behördengängen
  • Unter welchen Umständen kann Familienhilfe beantragt werden?

    wenn...

    - die haushaltsführenden Person erkrankt ist.

    - Sie mit einer Risikoschwangerschaft und Entbindung konfrontiert sind.

    - das haushaltsführende Familienmitglied sich in Klinik, Reha oder Kur aufhält.

    - Sie unter psychischer Belastung und Erschöpfungszuständen leiden.

    - die haushaltsführende Person in Familien mit pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitgliedern unter besonderer Belastung steht.


  • Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch?

    - wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches das 12. bzw. 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    - wenn ein Mensch mit Behinderung von Ihnen versorgt wird.

  • Wer veranlasst Familienpflege?

    Ihr Arzt legt die Dauer und den Umfang des Hilfebedarfs fest.


    Wenn ein Arzt Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Familienpflegeperson bestätigt, 

    stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. ihrem Kostenträger einen "Antrag auf Haushaltshilfe". Setzen Sie sich gleichzeitig mit uns in Verbindung, damit wir rechtzeitig planen können. 

  • Wer trägt die Kosten?

    Die Kosten für ambulante Familienpflege übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen*, das Landratsamt, die Rentenversicherungsträger oder Sie privat.


    *Es fällt lediglich der gesetzliche Eigenanteil von 10€ pro Einsatztag für Sie an.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich mehr Informationen brauche?

    Unsere Einsatzleitung Susanne Zeller oder deren Vertretung Sabine Siekiera stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt
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