- Haushalt und Wäschepflege
- Betreuung Pflegebedürftiger
- Körperpflege
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Begleitung bei Arztbesuchen, bei Behördegängen, beim Friseurbesuch und Ähnlichem
- Einkäufe
- Spaziergänge, Vorlesen, Spiele und Ähnliches
- Betreuung von Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (z.B. demenziell Erkrankte)
Erhalten Sie Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, werden die Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet.
Dasselbe gilt für zusätzliche Betreunungsleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§ 45 SGB XI).
Sollten Sie keine Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Mit Unterstützung des Krankenpflegeförderungsvereins können wir die Preise jedoch verträglich gestalten.
Unsere Einsatzleitung Susanne Zeller oder deren Vertretung Sabine Siekiera stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.