In Zusammenarbeit mit der Pflegekasse:
- Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung (Körperpflege, Mobilisation)
- Verhinderungspflege
In Zusammenarbeit mit der Krankenkasse:
- Krankenhausersatzpflege und
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Beratungseinsätze (Nach § 37 SGB XI, Beratung von Angehörigen)
- 24-h-Rufbereitschaft
Die Familienpflege unterstützt Familien, in ihrem zu Hause in denen ein Elternteil durch Krankheit oder andere Notsituationen ausfällt. Zu solchen Situation zählen unter anderem:
ein Kur- oder Klinikaufenthalt, eine Entbindung, eine Mehrlingsgeburt, überfordernde Belastungen, Tod oder Ausfall eines Elternteils.
Im Mittelpunkt der Hilfe stehen das Kindeswohl und die täglichen Erfordernisse im Familienleben.
Zu den Leistungen, die die Familienpflege erbringt, gehören:
- die Betreuung von Kindern
- das Erledigen des Haushalts
- die Versorgung pflegebedürftiger bzw. chronisch kranker Haushaltsmitglieder
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Hilfe besteht, wenn...
- mindestens ein Kind unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) im Haushalt
lebt oder
- ein Mensch mit Behinderung von Ihnen betreut wird und die Betreuung nicht mehr
gewährleistet ist.
Die Kosten werden je nach Familiensituation und Einsatzgrund von den Krankenkassen oder den örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträgern übernommen. Je nach Einkommenssituation und Anlass wird von den Familien aber ein Eigenanteil erwartet.
Grundsätzlich ist die Nachbarschaftshilfe eine Tätigkeit, die Pflegepersonen entlasten soll.
Haushaltshilfe:
- Kochen & Einkaufen
- Waschen & Bügeln
- Reinigung
Gesellschaft leisten:
- Gemeinsame Zeit verbringen
- Zuhören und Unterhalten
- Aktivierung und Motivation (Spazieren gehen, Spielen)
Begleitdienste:
- bei Behördengängen
- bei Arztbesuchen oder Ähnlichem
Leichte Pflege:
- Körperpflege
- Hilfe beim Aufstehen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme